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Verhinderungspflege

Zur Entlastung pflegender Angehöriger

Gerade im anstrengenden Pflegealltag ist es wichtig, sich Freiräume zu schaffen…

Jeder Pflegebedürftige im Pflegegrad 2 bis 5 der zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege.

Hierfür stellt die Pflegeversicherung zusätzlich zum monatlichen Pflegegeld einen Betrag von 3539.- Euro für die Verhinderungspflege jährlich zur Verfügung.

Nicht verbrauchte Beträge verfallen am Jahresende!

Gerne unterstützen wir pflegende Angehörige über die Verhinderungspflege bei Urlaub, Krankheit, Überlastung, wenn Sie verhindert sind oder einfach eine Pause brauchen.

Hierfür halten wir eine Vielzahl von Pflege- & Betreuungsangeboten für Sie bereit, die Sie sowohl in Form von einzelnen Leistungskomplexen oder nach Zeit (z.B. stundenweise) in Anspruch nehmen können.

Sprechen Sie uns an, gemeinsam finden wir eine Lösung!