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Hilfen im Haushalt

Alter und Krankheit erschweren oft die Führung des Haushaltes

Alter, Krankheit und Pflegebedürftigkeit erschweren oft die Führung des Haushaltes.

Wir unterstützen Sie gerne mit einer Vielzahl von Leistungen die Ihren Alltag erleichtern. Sie haben die Wahl zwischen einzelnen Leistungskomplexen oder der Inanspruchnahme nach Zeit (z.B. stundenweise).

Gerne Unterstützen wir Sie bei der Haushaltsführung, dem Einkauf, dem Reinigen der Wohnung, dem zubereiten von Mahlzeiten oder dem Waschen und Bügeln der Wäsche.

Bei festgestellter Pflegebedürftigkeit können hauswirtschaftliche Leistungen innerhalb der Pflegesachleistung, der Verhinderungspflege und/oder über den Entlastungsbetrag gem. §45-SGB XI mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Darüber hinaus haben Versicherte bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlechterung, insbesondere nach einen Krankenhausaufenthalt, nach ambulanten Operationen oder einer Krankenhausbehandlung, wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt, Anspruch auf Unterstützung bei der Hauswirtschaft gemäß §37.1a SGB V – bis zu 4x täglich für bis zu 4 Wochen.

Selbstverständlich können auch Menschen ohne eine Einstufung in einen Pflegegrad oder den Anspruch auf Unterstützung nach §37.1a – SGB V unser hauswirtschaftliches Angebot in vollem Umfang in Anspruch nehmen.

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot und beraten Sie über die vielfältigen Möglichkeiten der Finanzierung.