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Behandlungspflege

Fachkompetent zu Hause erbracht

Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege dienen dem Erhalt oder der Wiederherstellung der Gesundheit und können von Ihnen sowohl vorübergehend, als auch dauerhalft über uns in Anspruch genommen werden.

Die bei Ihnen erforderlichen Leistungen der Behandlungspflege werden von Ihrem Arzt verordnet und von uns bei Ihnen zu Hause fachkompetent erbracht. Die Abrechnung erfolgt gemäß den aktuellen Richtlinien direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Hierzu zählen insbesondere Leistungen wie das Spritzen von Insulin und sonstigen Injektionen, Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle, Richten von Medikamenten und die Überwachung der Einnahme, das An- & Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Anlegen und Wechseln von Verbänden so wie die Versorgung vom Wunden uvm.

Darüber hinaus haben Versicherte bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlechterung, insbesondere nach einen Krankenhausaufenthalt, nach ambulanten Operationen oder einer Krankenhausbehandlung, wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt, Anspruch auf Unterstützung bei der Grundpflege und Hauswirtschaft gemäß §37.1a – bis zu 4x täglich für bis zu 4 Wochen.

Gerne kümmern wir uns gemeinsam mit Ihnen um die Ausstellung der Verordnung für häusliche Krankenpflege, sowie um die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.

Sollten Sie zu den Leistungen der Behandlungspflege oder zur Kostenübernahme Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören…