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Verhinderungspflege

Zur Entlastung pflegender Angehöriger

Gerade im anstrengenden Pflegealltag ist es wichtig, sich Freiräume zu schaffen…

Jeder Pflegebedürftige im Pflegegrad 2 bis 5 der länger als 6 Monate zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf die sogenannte  ambulante Verhinderungspflege und die stationäre Kurzzeitpflege. Erfolgt einen Höherstufung innerhalb der ersten 6 Monate Pflegebedürftigkeit so kann die Verhinderungspflege sofort in Anspruch genommen werden.

Hierfür stellt die Pflegeversicherung zusätzlich zum monatlichen Pflegegeld einen Betrag von 1612.- Euro für die ambulante Verhinderungspflege jährlich zur Verfügung.

Sofern der Betrag der Kurzzeitpflege in Höhe von 1774,- Euro nicht ausgeschöpft wurde, können hiervon bis zu 50% (806,- Euro) zusätzlich in Leistungen der ambulantenVerhinderungspflege umgewandelt werden – wenn diese ein Pflegedienst erbringt.

Nicht verbrauchte Beträge verfallen am Jahresende!

Gerne unterstützen wir pflegende Angehörige über die Verhinderungspflege bei Urlaub, Krankheit, Überlastung, wenn Sie verhindert sind oder einfach eine Pause brauchen.

Hierfür halten wir eine Vielzahl von Pflege- & Betreuungsangeboten für Sie bereit, die Sie sowohl in Form von einzelnen Leistungskomplexen oder nach Zeit (z.B. stundenweise) in Anspruch nehmen können.

Sprechen Sie uns an, gemeinsam finden wir eine Lösung!